Hinweis zu dieser Halteverbotszone:
Standard HVZ: 1 Gültigkeitstag, maximal 20 m Länge, einseitig. Vorlaufzeit 14 Werktage!
Änderung der Straßenverkehrsbehörde seit Juli 2011: Die Behörde macht vor Ort nur noch eine Halterfeststellung! Jeder Kunde ist gehalten, parkende Fahrzeuge auf eigene Kosten und Veranlassung abschleppen zu lassen und sich das Geld vom Fahrzeughalter wieder zu holen.
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