Hinweis zu dieser Halteverbotszone:
Standard HVZ: 1 Gültigkeitstag, maximal 20 m Länge, einseitig. Vorlaufzeit 10 Werktage!
Aktueller Hinweis für Aachen: In Aachen müssen Sie bei einem Abschleppvorgang die Kosten selbst übernehmen, können diese aber vom Fahrzeughalter zurückfordern. Benötigt wird ein Vorlauf von mindestens 7 Werktagen, sonst kann das Amt das Halteverbot evtl. nicht genehmigen!
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